AGB
Montag, 12. Juli 2010 um 11:52 Uhr

Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen der Fa.Volker Dünzen , Bachstr.5,D-56814 Illerich einschließlich Beratungsleistungen, Auskünften usw., auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zur Gültigkeit für jedes einzelne Geschäft schriftlicher Bestätigung. Dies gilt insbesondere auch für die Einbeziehung abweichender Regelungen in Geschäftsbedingungen des Kunden.
Der Vertragsschluss zwischen Fa.Volker Dünzen und dem Kunden kommt erst mit einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des Angebotes des Kunden durch Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Offensichtliche Schreib-, Rechen- oder Druckfehler bzw. anderweitige offensichtliche Irrtümer in der Präsentation der Ware auf der Homepage bzw. im Rahmen einer Auftragsbestätigung sind für Fa.Volker Dünzen unverbindlich. Sie werden nicht Gegenstand eines mit dem Kunden geschlossenen Vertrages.

Preis & Zahlungsbedingungen

Für die Lieferung gelten die Preise, die in der Bestellung des Kunden angegeben und durch schriftliche Auftragsbestätigung der Fa.Volker Dünzen bzw. durch Lieferung des Gegenstandes angenommen wurden. Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Für Lieferungen in ein Land außerhalb der Europäischen Union hat der Kunde etwaige bei Einfuhr entstehende Zölle, Abgaben oder Einfuhrumsatzsteuern unmittelbar zu tragen. Der Kunde stellt Fa.Volker Dünzen insoweit ausdrücklich von jeder Inanspruchnahme frei.


Die durch Fa.Volker Dünzen gestellten Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Für den Zeitraum des Verzuges ist Fa.Volker Dünzen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % per anno gegenüber dem Kunden zu erheben. Für Mahnungen während der Verzugszeit ist Fa.Volker Dünzen berechtigt, pro Mahnung einen pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von 5,00 EUR zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens von Seiten der Fa.Volker Dünzen wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt, im Einzelfall nachzuweisen, dass der Fa.Volker Dünzen kein oder ein geringerer Verzugsschaden als der oben beschriebene Verzugszins und der Mahngebühr entstanden ist.
Lieferungen ins Ausland werden ausschließlich gegen Vorauskasse vorgenommen. Hierbei gilt die Bestellung des Kunden erst als angenommen, wenn die Vorauskasse innerhalb von 2 Wochen nach Auftragsbestätigung bei Fa.Volker Dünzen eingegangen ist. Für sämtliche Zahlungen gilt, dass diese erst dann erfolgt sind, soweit Fa.Volker Dünzen über den entsprechenden Betrag verfügen kann. Zurückbehaltungsrechte können durch den Kunden nur dann ausgeübt werden, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung von Seiten des Kunden ist nur mit Gegenansprüchen, die rechtskräftig festgestellt oder von Fa.Volker Dünzen anerkannt sind möglich.


 

Lieferungen

Mit Ausnahme von ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen gelten die von Fa.Volker Dünzen dargestellten Termine und Lieferfristen als unverbindlich. Die Zeit der Lieferung wird durch die Lieferfristen der Zulieferer beeinflusst. Fa.Volker Dünzen ist berechtigt, im Falle von vorübergehenden Leistungshindernissen auf Grund höherer Gewalt wie beispielsweise Krieg, Handelsbeschränkungen, Streik und Verkehrsstörungen bzw. anderer unvorhersehbarer und nicht von Fa.Volker Dünzen zu vertretener Ereignisse die Lieferung erst nach Beseitigung dieses bzw. dieser Hindernisse auszuführen. Der Kunde wird bezüglich dieser Leistungshindernisse bald möglichst informiert. Für den Fall, dass die Verhinderung der Leistung über einen Zeitraum von 2 Wochen über den unverbindlichen Liefertermin hinaus andauert sind beide Seiten berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht gilt für den Kunden erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist. Fa.Volker Dünzen ist berechtigt die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Transportfirma nach ihrem Ermessen zu bestimmen. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der Verschlechterung der Sache geht auf den Kunden über, soweit die Sendung an die beauftragte Transportperson bzw. Spedition übergeben wurde, spätestens jedoch mit Übergabe der Ware an den Kunden. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtung, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbstständige Lieferungen.

 

Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die vertragsgemäß zugesandte Ware nicht ab oder verweigert er die Entgegennahme bzw. holt die Ware nach Benachrichtigung durch die Transportperson bis zum Ablauf der Lagerzeit nicht ab, so befindet er sich im Annahmeverzug. Dies gilt nicht, soweit der Kunde eine entsprechende Erklärung innerhalb der Fristen des Fernabsatzgesetzes abgibt bzw. die Ware innerhalb der Fristen des Fernabsatzgesetzes zurücksendet. Während des Annahmeverzuges ist Fa.Volker Dünzen berechtigt die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters zu bedienen. Für die Lagerung berechnet Fa.Volker Dünzen pro Monat 1,5 % des Nettorechnungswertes bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 30,00 EUR. Für den Fall des Annahmeverzuges ist Fa.Volker Dünzen berechtigt vom Vertrag zurück zu treten und eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 20% der Nettokaufpreissumme geltend zu machen. Für den Fall, dass Fa.Volker Dünzen durch die Nichtabnahme und Lagerung ein höherer Schaden entstanden ist, ist Fa.Volker Dünzen berechtigt diesen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Seitens des Kunden steht der Nachweis offen, dass Fa.Volker Dünzen kein oder nur geringerer Schaden entstanden ist.


 

Eigentumsvorbehalt

Die von Fa.Volker Dünzen gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum . Im Falle der Verbindung der unter Vorbehalt gelieferten Waren mit anderen Waren steht Fa.Volker Dünzen das Miteigentum an der neu entstandenen Sache in dem Verhältnis zu, in dem der Rechnungswert der gelieferten Ware zum Rechnungswert der anderen verbundenen Waren steht. Die Vorbehaltsware wird durch den Kunden unentgeltlich verwahrt. Die gelieferte im Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten Dritte auf die im Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zugreifen, so ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum von Fa.Volker Dünzen hinzuweisen und Fa.Volker Dünzen eine unverzügliche Mitteilung zukommen zu lassen.

 

Geltungsbereich

Allen Lieferungen und Leistungen von Fa.Volker Dünzen in Erfüllung von Aufträgen, die der Kunde nicht im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erteilt hat, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

 

Widerrufsrecht

Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zu. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware an Fa.Volker Dünzen. Die Kosten der Rücksendung hat der Kunde zu tragen, soweit der Nettokaufpreis der betreffenden Ware 40,00 EUR nicht übersteigt und die Ware der abgegebenen Bestellung entspricht. Bei einem Warenwert von über 40,00 EUR netto werden die Kosten der Rücksendung im Falle eines Widerrufs nach dem Fernabsatzgesetz durch Fa.Volker Dünzen. Unter Berücksichtigung dieser Verpflichtung zur Kostenerstattung vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass Fa.Volker Dünzen nicht verpflichtet ist unfrei gesandte Sendungen entgegenzunehmen. Soweit eine Rücksendung per Paket nicht möglich ist oder der Kunde die kostenpflichtige Rücksendung ablehnt, lässt Fa.Volker Dünzen auf entsprechenden schriftlichen Hinweis des Kunden die Ware abholen. Soweit der Kunde die gelieferten Gegenstände vor Rückgabe in Gebrauch genommen hat, ist er verpflichtet Wertersatz für die gezogene Nutzungen und für die eingetretene Verschlechterung der Ware zu leisten. Im Einzelfall kann die Höhe des Wertersatzes den Kaufpreis erreichen oder übersteigen. Dies gilt nicht soweit der Kunde die Ware lediglich in angemessener Form geprüft hat.

 

Software

Bei einem Vertrag über Lieferung von Software erkennt der Kunde ausdrücklich die Lizenz und sonstigen Bedingungen des Herstellers als verbindlich an. Die Software wird dem Kunden zur alleinigen Nutzung überlassen. Lediglich durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung wird ein mehrfaches oder übertragbares Nutzungsrecht gewährt.

 

Ausgeschlossen von der Rücksendung sind

* Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
* Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind,

 

Haftung

Bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Ersatzpflicht von Fa.Volker Dünzen auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Dies gilt ebenfalls für Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

Gewährleistung

Fa.Volker Dünzen gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die gelieferten Waren nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind.
Fa.Volker Dünzen behält sich die Beschaffenheitsänderungen von Artikeln zur Auslieferung vor, soweit die Qualität des Artikels nicht oder nur in geringem Umfange beeinflusst wird. Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt im Übrigen lediglich die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht eine Beschreibung in öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbemaßnahmen. Der Kunde verpflichtet sich, offensichtliche Mängel der gelieferten Ware unverzüglich nach Eintreffen der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Für offensichtliche Mängel entfällt ansonsten die Gewährleistungspflicht von Fa.Volker Dünzen. Der Kunde hat ebenfalls offensichtliche Transportschäden unmittelbar bei Annahme gegenüber der Transportperson anzugeben und diese protokollieren zu lassen. Im Übrigen gilt für jede Mängelrüge, dass der Kunde die gerügte Ware nebst sämtlichen Zubehör und Lieferschein sowie mit einer genauen Fehlerbeschreibung an Fa.Volker Dünzen zurück sendet. Die Kosten für die Rücksendung werden im Falle einer berechtigten Mängelrüge durch Fa.Volker Dünzen erstattet. Unfreie oder nicht ausreichend frankierte Sendungen werden von Fa.Volker Dünzen nicht entgegengenommen.
Nach einer berechtigten Mängelrüge ist Fa.Volker Dünzen zunächst berechtigt, die angegebenen Mängel prüfen zu lassen. Für die Nachlieferung wird Fa.Volker Dünzen eine Frist von 3 bis 4 Wochen ab Eingang der beanstandeten Ware bei Fa.Volker Dünzen eingeräumt. Sollte die Mängelrüge des Kunden unberechtigt sein, wird die beanstandete Ware an den Kunden zurückgesandt. Der Kunde hat in diesem Falle sowohl die Kosten der Rücksendung als auch des Prüfungsaufwandes zu tragen. Hierfür wird von Fa.Volker Dünzen eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 EUR berechnet. Fa.Volker Dünzen ist befugt, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass der Fa.Volker Dünzen entstandene Aufwand geringer war oder nicht entstanden ist. Die Rücksendung der Ware kann von der Bezahlung der Rechnung abhängig gemacht werden. Wird durch den Kunden die Ware nicht mit sämtlichen Zubehör zurückgesandt, kann ihm eine Nachlieferung mit entsprechendem Zubehör zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Im Falle des Rücktritts des Kunden vom Kaufvertrag werden von Fa.Volker Dünzen nicht zurückgegebene Lieferbestandteile von der Gutschrift abgezogen.
Die von Fa.Volker Dünzen vertriebenen Produkte eigenen sich nur für eine übliche private oder wirtschaftliche Nutzung. Fa.Volker Dünzen übernimmt keine Haftung für die Verwendung der vertriebenen Produkte in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken, medizinischen Geräten mit lebenserhaltenden Funktionen bzw. vergleichbaren Einsätzen. Fa.Volker Dünzen übernimmt weiter für derartige Schäden keine Gewährleistung, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage und/oder Inbetriebsetzung, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter und/oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel, nicht Beachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritten entstehen. Keine Gewährleistung wird weiter für solche Schäden übernommen, die durch weitere Benutzung trotz Kenntnis des Mangels über den ursprünglichen Mangel hinaus entstehen. Der Kunde ist für die Sicherung der auf zurückgesandten Geräten enthaltenen Daten selbst verantwortlich. Für einen Datenverlust auf diesen Geräten haftet Fa.Volker Dünzen nicht.

 


Gerichtsstand

Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz des Verkäufers, Cochem vereinbart.

 

Abtretungsverbot

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Fa.Volker Dünzen wirksam. Andernfalls ist eine Abtretung jeglicher Forderungen und Ansprüche gegen Fa.Volker Dünzen an Dritte ausgeschlossen. Fa.Volker Dünzen ist zur Zustimmung verpflichtet, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Abtretung nachweist.